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Der Bützower Bürgerhaushalt

2019 beschloss die Bützower Stadtvertretung die Durchführung des Bützower Bürgerhaushaltes für 5 Jahre. Nach unserem 5. Bürgerhaushalt endet die Gültigkeit der Satzung in 2024. 

Die Bützower Stadtvertretung beschloss im Januar 2025 die Fortführung des Bützower Bürgerhaushaltes mit folgenden Anpassungen:

  • Durchführung alle 2 Jahre
  • Budget gesamt 50.000 €
  • Kinderbürgerhaushalt "Büzonderwonderkinderkasse" mit mind. 10.000 € für Kinder von 6 - 11 Jahren
  • Vorschläge von Bützowerinnen und Bützowern sowie in Bützow Tätigen und mit Bützow verbundenen Bürger möglich

Für den 6. Bürgerhaushalt und unsere Büzonderwonderkinderkasse wurden über 300 Vorschläge eingereicht.

Die Vorschläge sind in zwei Ergebnisheften abgedruckt. In den Heften sind alle Daten zur Abstimmung und zum Verfahren abgedruckt.

Zur Online-Abstimmung zum 6. Bürgerhaushalt geht´s hier lang: [Link zum Online-Formular]


Zur Inspiration finden sich nachfolgend alle Vorschlagshefte der vergangenen Jahre mit allen Ideen und Vorschlägen.




26.07.2024