Hilfsnavigation
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf "Nein". Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kreistags- und Landratswahlen

Die Kreistagsmitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Grundlage ist § 105 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Der Landrat wird für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Grundlage ist § 12 der Hauptsatzung des Landkreises Rostock in Verbindung mit § 116 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Wahlergebnisse

Kreistagswahlen

Landratswahlen