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Kommunale Wärmeplanung

 

FAQ's zur kommunalen Wärmeplanung im Amt Bützow-Land

Warum brauchen wir eine Wärmeplanung?

Alle Kommunen brauchen einen Wärmeplan, um ihre Wärmeversorgung klimafreundlich und effizient zu gestalten. Er ist rechtlich vorgeschrieben, um das Klimaziel bis 2045 zu erreichen, Wärme statt aus fossilen Brennstoffen aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen. Der Wärmeplan zeigt auf, wie erneuerbare Energien genutzt und Wärmenetze optimal geplant werden können. Außerdem hilft er, Kosten zu sparen, Versorgungssicherheit zu gewährleisten und soziale Aspekte wie bezahlbares Heizen zu berücksichtigen. Insgesamt dient er als strategisches Werkzeug für Klimaschutz und nachhaltige Energieplanung.

Wer ist an der Erstellung der Wärmeplanung beteiligt?

Das Amt Bützow-Land hat die Theta Concepts GmbH aus Rostock mit der Wärmeplanung beauftragt. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung des Amtes und Vertretern einer Lenkungsgruppe, bestehend aus Kommunalpolitikern und Vertretern der regionalen Energie- und Wohnungsbranche, hat die Theta Concepts GmbH den Wärmeplan erstellt. Im Rahmen von Öffentlichkeitsveranstaltungen (Bürgerforen, öffentliche Amtsausschusssitzungen) und Öffentlichkeitsbeteiligungen konnten sich zudem alle Interessierten im Wärmeplanungsprozess einbringen.

Wen betrifft die Wärmeplanung?

Der Wärmeplan des Amtes Bützow-Land wurde für alle amtsangehörigen Gemeinden und deren Ortsteile (Jürgenshagen, Klein Belitz, Rühn, Steinhagen, Zepelin, Bernitt, Penzin, Baumgarten, Dreetz, Tarnow und Warnow) sowie für die Stadt Bützow zusammen erstellt. Er soll sowohl den Kommunen, als auch den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie den ortsansässigen Unternehmen dienen. Auch für die Energieversorger in den einzelnen Ortslagen ist der Wärmeplan ein wichtiges Instrument für deren Transformationsplanung.

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Wärmeplanung für mich?

Der Wärmeplan erzeugt keine unmittelbaren Rechte bzw. Verpflichtungen. Er ist ein Strategiepapier, welches über die zukünftige Wärmeversorgung im gesamten Amtsbereich informiert. Er weist zum einen Gebiete für zentrale bzw. dezentrale Versorgungslösungen aus, aber auch Prüfgebiete, in denen weiterführende Untersuchungen angestrebt werden können, um abzuwägen, ob bisherige dezentrale Wärmeversorgungen durch zentrale Lösungen möglich und wirtschaftlich sind (z.B. durch Machbarkeitsstudien).

Ich möchte meine Heizung tauschen und/oder mein Gebäude sanieren - was ist zu beachten?

Ob zentrale oder dezentrale Versorgungslösungen in Ihrem Ort ausgewiesen sind, entnehmen Sie bitte dem Abschlussbericht bzw. den Ortsteilsteckbriefen. Sofern eine zentrale Wärmeversorgungsmöglichkeit besteht, sprechen Sie Ihren örtlichen Energieversorger an. Bei ausgewiesenen dezentralen Versorgungsgebieten obliegt Ihnen der Heizungstausch eigenverantwortlich.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeiten zur Förderung von Heizungswechsel und Gebäudesanierungen geben Ihnen:

bei Gebäudesanierung: Verbraucherzentrale*, Energieberater**, Planungs-/Architekturbüros,
bei Heizungstausch: Verbraucherzentrale*, Energieberater**, Schornsteinfeger, Heizungsbauer

Beratungsstellen für Privatpersonen:

* Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern
Standort Güstrow
Mühlenstraße 17 in 18273 Güstrow,
Tel.: 0800-809 80 24 00
www.verbraucherzentraleenergieberatung.de/beratung/online/

** Energieberater
Dena EnergieeffizienzExpertenliste
(mehrere Experten u.a. in Bützow & Güstrow)
www.energie-effizienzexperten.de/

Weitere Beratungsstellen für Unternehmen/Institutionen:

Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV
Ansprechpartnerin: Janina Kuhrt
Bertha-von-Suttner-Str. 5 in 19061 Schwerin
Tel.: 0385 3031642 / E-Mail: janina.kuhrt@leka-mv.de

Landeszentrum für erneuerbare Energien MV
Ansprechpartnerin: Stefanie Beitz
Am Kiefernwald 1 in 17235 Neustrelitz
Tel.: 03981 4490-106 / E-Mail: beitz@leea-mv.de

Wirtschaftsförderung Landkreis Rostock GmbH
Ansprechpartnerin: Daniela Lau, Christiane Schiewer
Am Wall 3-5 in 18273 Güstrow
Tel.: 03843 – 755 61 000 / E-Mail: info@w-lr.de

Was hat der Wärmeplan gekostet und wer hat die Kosten getragen?

Die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans kostete insgesamt rund 75 TEUR und wurde über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative NKI (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) vertreten durch die Zukunft-UmweltGesellschaft (ZUG) gGmbH mit 90% der Kosten (also rund 67,5 TEUR) gefördert. Der Eigenanteil des Amtes Bützow-Land belief sich demnach auf ca. 7,5 TEUR.

Förderkennzeichen: 67K27495
Förderzeitraum: 01.09.2024 bis 31.03.2026

An wen wende ich mich für weiterführende Informationen zum Wärmeplan?

Amt Bützow-Land
Am Markt 1 in 18246 Bützow
Ansprechpartnerin: Anke Stammann
Tel.: 038461 50151 / E-Mail: anke.stammann@buetzow.de

Den Bericht und die Präsentation zum 1. Bürgerforum vom 15.01.2026 finden Sie nachfolgend:

Die Präsentation zum 1. Bügerforum vom 15.01.2026 finden Sie hier: 

Präsentation 1. Bürgerforum «Kommunale Wärmeplanung im Amt Bützow-Land«


Die Präsentation und Berichterstattung zum 2. Bürgerforum vom 26.02.2026 finden Sie hier: 

Präsentation 2. Bürgerforum Kommunalplanung im Amt Bützow-Land


21.05.2025

Das Amt Bützow-Land startet kommunale Wärmeplanung

Sehr geehrte Einwohner/innen und Unternehmer/innen des Amtes Bützow-Land,

wir starten in die kommunale Wärmeplanung und gehen damit einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität. Ziel der Wärmeplanung ist es, für alle Gemeinden des Amtsbereiches ein Konzept für eine klimafreundliche, effiziente und zukunftssichere Wärmeversorgung zu entwickeln. Gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz sind alle Gemeinden verpflichtet, spätestens bis 2045 klimaneutral zu sein. Der aktuell in Arbeit befindliche Wärmeplan leistet hierzu einen maßgeblichen Beitrag. Die Aufstellung des Wärmeplans wird durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) und die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH gefördert.

Der Wärmeplan entsteht in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen. Den Auftakt bildet eine umfassende Bestandsaufnahme, die sowohl die aktuelle Wärmeversorgung als auch die Treibhausgasemissionen in der Stadt Bützow und den umliegenden Gemeinden des Amtsbereiches systematisch erfasst. Daran anschließend folgt die Potenzialanalyse. Dabei wird u.a. analysiert, wie sich der zukünftige Wärmebedarf entwickelt. Darüber hinaus erfolgt eine Erfassung lokaler Potenziale an erneuerbaren Energien und Abwärme, um nachfolgend Konzepte für das klimaneutrale Heizen abzuleiten. Im Fokus stehen erneuerbare Energiequellen wie Solarthermie, Geothermie, Biomasse und Biogas sowie Abwärme aus Industrie und Gewerbe. Ebenso wird das Potenzial von dezentralen Lösungen wie Luft- und Erdwärmepumpen flächendeckend untersucht.

Auf dieser Grundlage entwickelt der Wärmeplan im Rahmen der Szenarienanalyse ein umsetzungsorientiertes Zielszenario 2045 für eine zukunftssichere und klimafreundliche Wärmeversorgung im Amtsbereich. Die Fertigstellung des kommunalen Wärmeplans ist für März 2026 geplant.

Die Aufstellung des Wärmeplans erfolgt im Dialog und in enger Zusammenarbeit mit zentralen Akteuren. Hierzu zählen neben der Amtsverwaltung auch Gemeindevertreter, Versorgungsunternehmen und die Wohnungswirtschaft. Auch Bürgerinnen und Bürger sollen in den Prozess der Wärmeplanerstellung eingebunden werden. Geplant sind u.a. Informationsveranstaltungen, um den aktuellen Planungsstand transparent zu kommunizieren und im direkten Austausch offene Fragen zu klären. Themen wie der zeitliche Rahmen eines möglichen Heizungswechsels oder individuelle Handlungsspielräume sollen praxisnah erläutert werden, um den Menschen vor Ort mehr Planungssicherheit zu bieten. Eine erste öffentliche Informationsveranstaltung wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres stattfinden. Die Amtsverwaltung wird hierzu gesondert einladen.

Die Ausarbeitung des Wärmeplans wird von der Theta Concepts GmbH aus Rostock unterstützt. Das lokale Unternehmen ist ein auf Wärmeplanung, Transformationspläne und Machbarkeitsstudien spezialisierter Ingenieursdienstleister, der bundesweit bereits mehr als 30 Gemeinden und Ämter bei der Wärmeplanung begleitet.

Ihr Eckhard Krüger
Amtsvorsteher des Amtes Bützow-Land


Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionenleisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

20.05.2025