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Kommunalwahlen

Das Amt Bützow-Land setzt sich aus elf Gemeinden und der Stadt Bützow zusammen.

Gemeindevertretungen und Stadtvertretung werden für fünf Jahre gewählt. Grundlage ist § 19 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V).
Die nächsten Stadt- und Gemeindvertretungen werden 2024 gewählt.

In den Gemeinden werden ehrenamtliche Bürgermeister für die Zeit von fünf Jahren gewählt.

Der Bürgermeister der Stadt Bützow ist Leitender Verwaltungsbeamter und übt seine Tätigkeit für acht Jahre hauptberuflich aus.


Wahlbekanntmachungen und Wahlergebnisse: Stadtvertretung, Gemeindevertretungen und Bürgermeister

Stadt Bützow

Gemeinde Baumgarten

Gemeinde Dreetz

Gemeinde Jürgenshagen

Gemeinde Klein Belitz

Gemeinde Penzin

Gemeinde Rühn

Gemeinde Steinhagen

Gemeinde Tarnow

Gemeinde Warnow

Gemeinde Zepelin