Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Amtes Bützow-Land für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Die nach § 47 Absatz 2 KV-MV erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 26.02.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:
„Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung in Höhe von 3.932.000 EUR erteilt.
Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung in Höhe von 365.000 EUR erteilt.“
Die vorstehende Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Haushaltsjahre 2024 und 2025 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen erfolgt vom 04. – 18.03.2024 im Fachbereich II – Finanzen & Bildung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Bützow, den 28.02.2024
Bekanntgemacht im Internet unter www.buetzow.de am 28.02.2024.