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25.01.2024

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Bützow für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Die nach § 47 Absatz 2 KV-MV erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 23.01.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:

Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung in Höhe von 9.250.000 EUR erteilt.

Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung in Höhe von 10.800.000 EUR erteilt.

Die vorstehende Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Haushaltsjahre 2024 und 2025 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen erfolgen vom 29.01.-09.02.2024 im Fachbereich II Finanzen und Bildung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Bützow, den 25.01.2024

Bekanntmachungsvermerk:

Gemäß § 15 der Hauptsatzung Stadt Bützow öffentlich bekannt gemacht am: 25.01.2024