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20.12.2023

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Belitz für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Die nach § 47 Absatz 2 KV-MV erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 19.12.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:

„Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung jeweils für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 festgesetzte Kassenkredit in Höhe von 125.600 EUR versagt, soweit dieser zehn Prozent der im Finanzplan veranschlagten laufendenden Einzahlungen übersteigt.
Mit der Versagung des über den genehmigungsfreien Rahmen liegenden Betrages des Kassenkredites steht der Gemeinde Klein Belitz der genehmigungsfreie Kreditrahmen in Höhe von 120.620 EUR in 2024 und 120.960
EUR in 2025 zur Verfügung.“

Die vorstehende Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Haushaltsjahre 2024 und 2025 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen erfolgen vom 02. – 16.01.2024 im Fachbereich II Finanzen und Bildung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes BützowLand, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr.

Bützow, den 20.12.2023

Bekanntmachung im Internet unter www.buetzow.de am 20.12.2023.