Öffentliche Bekanntmachung über das Freibleiben eines Sitzes in der Gemeindevertretung Tarnow
Das seit der Kommunalwahl am 26.05.2019 gewählte Mitglied der Gemeindevertretung Tarnow
Herr Harri Kraft
legte mit Wirkung zum 11.06.2020 sein Mandat in der Gemeindevertretung Tarnow gem. § 65 Abs. 1 Nr. 1 LKWG M-V nieder.
Da im Wahlgebiet für den Einzelbewerber Kraft keine Ersatzperson gemäß § 46 Abs. 2 LKWG M-V nachrücken kann, bleibt ein Sitz in der Gemeindevertretung Tarnow gemäß § 46 Abs. 1 LKWG M-V unbesetzt.
Gegen diese Feststellung können alle Wahlberechtigten und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen, §§ 46 Abs. 4, 35 LKWG M-V. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Bützow, den 29.06.2020
Endjer
Gemeindewahlleiter
Bekanntmachungsvermerk:
Bekanntgemacht durch Veröffentlichung auf der Homepage des Amtes Bützow-Land www.buetzow.de am 01.07.2020.