Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens - Altstadt der Stadt Bützow 2020
Die Stadtvertretung Bützow hat in ihrer Sitzung am 27.01.2025 auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V in der zurzeit geltenden Fassung (KV M-V) den Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens - Altstadt für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 des städtebaulichen Sondervermögens - Altstadt der Stadt Bützow und die Erläuterungen einschließlich des Berichts nach § 44 Abs. 4 KV M-V liegen vom 24.02.-07.03.2025 im Fachbereich II Finanzen und Bildung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr.
öffentlich aus.
Bützow, den 18. Februar 2025
Bekanntgemacht im Internet unter www.buetzow.de am 18.02.2025.