Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Amtes Bützow-Land für das Haushaltsjahr 2026
Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 02.02.2026 wie folgt bekanntgegeben worden:
Gemäß § 144 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 2 KV M-V wird die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung in Höhe von 3.506.500 EUR erteilt.
Gemäß § 144 Abs. 1 i.V.m. § 54 Abs. 4 KV M-V wird der in § 3 der Haushaltssatzung des Amtes Bützow-Land für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen vollständig in Höhe von 2.500.000 EUR genehmigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für den Haushalt des Haushaltsjahres 2026 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen erfolgen vom 11.02.-24.02.2026 im Fachbereich II Finanzen und Grundstücke, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Bützow, den 11.02.2026
Bekanntmachung im Internet unter www.buetzow.de am 11.02.2026.