Hilfsnavigation
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf "Nein". Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Adressänderung im Personalausweis beantragen
[Nr.99008001011001 ]

Volltext

Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, dann müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis in der Meldebehörde ändern lassen oder online selbst ändern.
Die Adressänderung wird mit Hilfe eines Adressaufklebers umgesetzt.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann „keine Wohnung in Deutschland“.
Allerdings wird der Personalausweis nicht dadurch ungültig, dass die Adresse nicht mehr stimmt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Vorhandener Personalausweis
  • Wohnungsgeberbescheinigung oder Nachweis bei Eigentum

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

kostenlos

Fristen

Sind Angaben im Personalausweis unrichtig (geworden), hat der Personalausweisinhaber der zuständigen Behörde den Ausweis unverzüglich vorzulegen.

Bei Umzug im Inland sollte die Änderung der Anschrift im Zusammenhang mit der Anmeldung vorgenommen werden. Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug vorzunehmen.

Bei Umzug ins Ausland ist die zuständige Auslandsvertretung schnellstmöglich aufzusuchen. Sie wird unter "Anschrift" die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland" aufnehmen.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie können die Adressänderung für Ihren Personalausweis nur dann online beantragen, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.

Fachlich freigegeben am

17.10.2023

Zuständige Stelle

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

  • bei Umzug innerhalb der Gemeinde: die bisherige Personalausweisbehörde
  • bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Personalausweisbehörde

bei Umzug ins Ausland: An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich zukünftig gewöhnlich aufhalten.

Für Binnenschiffer, die keine Wohnung in Deutschland haben, ist die Personalausweisbehörde am Heimatort des Binnenschiffes, für Seeleute, die keine Wohnung in Deutschland haben, die Personalausweisbehörde am Sitz des Reeders zuständig.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Verfahrensablauf

Die Adresse im Personalausweis wird im Rahmen der An- oder Abmeldung einer Wohnung vorgenommen, die Sie entweder persönlich oder online erledigen können.
Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde: 

  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor. 
  • Sie melden Ihren Wohnsitz an oder ab. 
  • Anschließend wird die Adresse im Personalausweis geändert. 

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung: 

  • Sie rufen den Online-Dienst auf. 
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an. 
  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab. 
  • Sie erhalten einen Code per Post an Ihre neue Adresse. 
  • Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Wohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst. 
  • Die Adressdaten im Chip Ihres Personalausweises werden geändert.
  • Die Meldebehörde wird Ihnen anschließend per Post einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse zuschicken.
  • Abschließend kleben Sie den Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse über die alte Adresse in Ihrem Personalausweis.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.

Formulare

Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja