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17.01.2023

Gesucht: 7 Schöffen und Jugendschöffen

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 01.01.2024 - 31.12.2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden im Amt Bützow-Land insgesamt 22 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Güstrow und Landgericht Rostock als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Einwohner, die am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, deutsche Staatsangehörige sind sowie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, können sich bewerben. 

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. >> mehr lesen

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafaschen (gegen Erwachsene) bis zum 31.01.2023 beim Cathleen Delph.

Hier finden Sie die Bewerbungsformulare zum Download:

Bewerbung Jugendschöffe

Bewerbung Jugendschöffe Word-Dokument

Bewerbung Schöffe in allgemeinen Strafsachen

Bewerbung Schöffe in allgemeinen Strafsachen Word-Dokument

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de