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05.04.2023

Einladung nichtöffentiche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Dreetz

Jagdgenossenschaft Dreetz
Bürgermeister der Gemeinde Dreetz
Als Notvorstand der Jagdgenossenschaft

Einladung

Hiermit lade ich Sie zur nichtöffentlichen Mitgliederversammlung mit folgenden Tagesordnungspunkten ein.

Gremium: Jagdgenossenschaft Dreetz
Betreff: Nichtöffentliche Mitgliederversammlung
Sitzungstermin: Freitag, der 28.04.2023
Ort: Gemeindezentrum Dreetz

Tagesordnung

TOP Bezeichnung
1 Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister der Gemeinde Dreetz
2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3 Feststellung der Tagesordnung
4 Situationsbericht der Jagdgenossenschaft durch den Notvorstand
5 Information zum Kassenbestand
6 Satzungsänderung
7 Wahl des Vorstandes
a. Bildung der Wahlkommission
b. Durchführung der Wahl
8 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
9 Konstituierende Sitzung des Neugewählten Vorstandes und Bekanntgabe des Jagdvorstehers
10 Beschluss zur Verwendung der Jagdpacht
11 Sonstiges
12 Schließung der Sitzung

Bitte folgenden Hinweis beachten.

Nach § 2 der Satzung sind auf Grund von Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen dem Jagdvorstand anzuzeigen.
Nach § 5 der Satzung können Jagdgenossen unter folgenden Voraussetzungen vertreten werden:
(3) In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.
(5) Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten
lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt und darf nicht älter als zwei Jahre sein.


Mit freundlichen Grüßen
Gez. Gunter Brietzke
Bürgermeister

Peetsch, den 15.03.2023