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24.02.2021

Parken mit dem Smartphone in Bützow

Autofahrer in Bützow können ihre Parkscheine auf Parkplätzen in der Innenstadt ab sofort mit dem Smartphone lösen.
In den Parkzonen „Am Markt“, „Langestraße“, „Am Ausfall“ und „Schlossstrasse“ ist ab sofort Handy-Parken mit Parkster möglich.

„Das Handy-Parken haben wir eingeführt, um den Besuchern der Innenstadt zum Beispiel im Rahmen des Einkaufbummels einen komfortablen und modernen Service anbieten zu können und den Besuch in der Innenstadt nicht vom passenden Kleingeld abhängig zu machen. Zudem kann anders als am Automaten die Parkzeit bequem per
Smartphone bis zur jeweiligen Höchstparkdauer verlängert werden“, so Christian Grüschow, Bürgermeister der Stadt Bützow.

Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist das Unternehmen Parkster. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände sowie Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber. Parkster wurde 2010 in Schweden gegründet und ist seit 2018 mit einer Tochtergesellschaft auch in Deutschland am Markt aktiv.

So funktioniert das Smartphone-Parken

Der Autofahrer benötigt für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster App auf seinem Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang
gibt der Autofahrer sein Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf seinem Smartphone ein. Klarer Pluspunkt des digitalen Parkscheins gegenüber seinem gedruckten Kollegen: Der Autofahrer kann mit seinem Handy die Parkzeit im
Rahmen der Höchstparkdauer verlängern. Kein Grund mehr also, ein Knöllchen zu fürchten, wenn er im Café noch bleiben möchte oder es im Wartezimmer länger dauert. Kehrt er früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet er den
digitalen Parkschein vorzeitig und spart so unnötige Parkgebühren.

„Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, digitales Parken möglichst einfach, transparent und kundenfreundlich zu machen“, so Elin Keim, Chief Operating Officer bei der Parkster Deutschland GmbH. Sie betont, dass mit der Parkster
App keine höheren Parktarife anfallen. „Wer privat mit der Parkster App parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus bieten wir dem Autofahrer in der App kostenpflichtige Zusatzdienste, wie ein gemeinsames Familienkonto, an.“

Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte. Der Autofahrer erhält hierzu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet. Der Autofahrer kann festlegen, ob er diese Rechnung per Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) erhalten will. Um von E-Mail-Rechnung auf Postrechnung umzustellen, loggt er sich unter https://www.parkster.de/login in seinem Benutzerkonto ein.

„Schwarzparken“ lohnt nicht

Und wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemeldung: Pressemitteilung Parken mit dem Handy - Parkster