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01.03.2023

Ihr Bürger- und Tourismusbüro informiert
Widerspruchsrecht zu Melderegisterauskünften in besonderen Fällen


Alle Einwohner des Amtsbereiches Bützow-Land werden auf Ihr Widerspruchsrecht nach §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 2, 3 und 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) hingewiesen. Sie haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.

  • Nur für Personen, die noch nicht volljährig sind:
    • Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften (§ 58c Absatz 1 Soldatengesetz, § 36 Absatz 2 BMG)
  • Nur für Personen, die selbst keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, wenn Familienangehörige (Ehegatte, Lebenspartner, minderjähriges Kind, Elternteil eines minderjährigen Kindes) einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören:
    • Übermittlung von Daten an die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, die über die für Zwecke der Steuererhebung erforderlichen Daten hinausgehen (§ 42 Absätze 2, 3 BMG)
  • Übermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen vor Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Absätze 1, 5 BMG)
  • Übermittlung an Mandatsträger, Presse und Rundfunk zu Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Absätze 2, 5 BMG)
  • Übermittlung an Adressbuchverlage (§ 50 Absätze 3, 5 BMG)

Der Widerspruch kann beim Bürger- und Tourismusbüro des Amtes Bützow-Land, Am Markt 1, 18246 Bützow, eingelegt werden.

Das entsprechende Formular finden Sie im Bereich Formulare im Abschnitt "Meldewesen" (Erklärung gegen die Datenübermittlung): Formulare

Bekanntgemacht unter www.buetzow.de am 01.03.2023