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04.08.2021

Bekanntmachung der Stadt Bützow: Beschluss BÜZ/0299/2021

Auf der Sitzung der Stadtvertretung vom 31.05.2021 wurde für das Sanierungsgebiet nach §142 BauGB „Altstadt“ Bützow der Beschluss BÜZ/0299/2021 gefasst:

„Die Durchführungsfrist für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ wird bis zum Jahr 2024 verlängert.“

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Bützow, 04.08.2021

Christian Grüschow
Bürgermeister