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30.03.2022

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens - Südliche Vorstadt der Stadt Bützow für das Haushaltsjahr 2021

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.03.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen erfolgt vom 31.03.2022 - 14.04.2022 in der Finanzverwaltung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Bützow, den 30.03.2022

Bekanntgemacht im Internet unter www.buetzow.de am 30.03.2022.