Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rühn für das Haushaltsjahr 2021
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde per E-Mail am 25.05.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Die öffentliche Auslegung der Nachtragshaushaltssatzung und ihrer Anlagen erfolgt vom 12. – 23.07.2021 in der Finanzverwaltung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Bützow, den 07.07.2021