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Zeppelin-Denkmal

Gedenksteiin Graf Ferdinand von Zeppelin
© Gemeinde Zepelin

Des Grafen ältester bekannter Vorfahr Heinrich von Zeppelin wird in einer Urkunde aus dem Jahre 1286 als Ritter im Dienste des Fürsten Heinrich von Werle - Güstrow erwähnt. Daher regte die Verwaltungsbehörde des Amtes Bützow an, in Zepelin einen Gedenkstein zu errichten. Dieser Vorschlag fand nicht nur bei den Einwohnern des Dorfes Zepelin, sondern auch bei den übrigen Bewohnern des Amtsbezirkes und der Stadt Bützow großen Anklang. Der Plan konnte in kürzester Zeit durchgeführt werden. Die für den Denkmalsbau verwandten 28 Granitfindlinge wurden von den Zepeliner Bauern, da in ihrer Feldmark größere Steine kaum vorkamen, von der Feldmark Hermannshagen herbeigeholt. Da man im Dorf selbst einen geeigneten Platz für das Denkmal nicht finden konnte, setzte man es im Zepeliner Holz. Auf einem Sockel, bestehend aus 3 Findlingen, erhebt sich ein mächtiger Granitfindling. Er trägt an seiner Vorderseite eine Bronzetafel mit der Inschrift:

Dem Grafen
Ferdinand von Zeppelin
an der Ursprungsstätte seines Geschlechts
1286                   1910


In der Rückseite des Steines ist das Zeppelinsche Wappen mit den 2 Eselsköpfen eingemeißelt. Rückwärts wird das Denkmal in flachem Bogen von einem Erdwall umspannt, auf dem 24 Felsblöcke von durchschnittlich 1 m Höhe stehen. Rechts und links wird der Erdwall von je einer 150 Jahre alten Eiche begrenzt. Das Denkmal wurde am 31. Mai 1910 eingeweiht.