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Kindertagesstätten

Mehrere amtsangehörige Kommunen sind Träger von eigenen Kindertageseinrichtungen mit Krippe, Kindergarten und Hort. Für die Berechtigung zum Besuch einer Einrichtung ist die Vorlage eines Bedarfsnachweises vom Landkreis Rostock erforderlich. Hier erhalten Sie Hilfestellung und Beratung zu den Antragsverfahren beim Landkreis.

Den Betreuungsvertrag für Ihr Kind schließen Sie direkt vor Ort mit der Leitung der jeweiligen Einrichtung ab. Für den Hort am Schlossplatz in Bützow erfolgt der Vertragsabschluss nach einem Gespräch mit der Hortleitung direkt im Rathaus.

Auch Kontakte zu anderen Trägern von Kindereinrichtungen und Tagesmüttern können vermittelt werden.

Bitte beachten Sie: Ändern sich die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlussen bestanden, sind Sie verpflichtet, dies dem Träger der Kita zu melden beziehungsweise entsprechende Unterlagen nachzureichen. Solche Bedingungen können Wohnortwechsel oder Änderung des Arbeitsverhältnisses sein.

Unsere Leistungen