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Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
[Nr.99101004012000 ]

Allgemeine Informationen

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Die Sterbeurkunde enthält die Vornamen, den Familiennamen des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt sowie seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt, außerdem den letzten Wohnsitz und den Familienstand des Verstorbenen sowie Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

Internationale Sterbeurkunde

Eine internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigt wird. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass des Bevollmächtigten
  • Angabe des Sterbetages
  • gegebenenfalls den Nachweis über das berechtigte (bei Geschwistern) oder rechtliche Interesse

Kosten

Die im Zusammenhang mit der Beurkundung des Sterbefalls ausgestellten Sterbeurkunden für Krankenkasse, gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungs- und Sozialamt sind gebührenfrei. Weitere Urkunden sowie die für die Verwendung im Ausland vorgesehenen mehrsprachigen Urkunden sind kostenpflichtig (12 Euro für die erste, 6 Euro für jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde).

Fachlich freigegeben am

21.04.2021

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweis:
Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
 

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:

  • der letzte Ehepartner,
  • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse,
  • nähere Verwandte, wie beispielsweise
    • Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Verfahrensablauf

Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

Persönliche Beantragung:

  • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:

  • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
  • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
  • Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und –ort
    • Sterbedatum und –ort
    • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
    • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Zuständige Stelle

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Ansprechpunkt

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsbehelf

  • Widerspruch,
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
     

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche

Fristen

keine