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06.09.2017

Genehmigung

Bekanntmachung der Stadt Bützow über das Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt Bützow “Umnutzung eines Gewerbebetriebes in der Wismarschen Straße“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Die Bützower Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 12.12.2016 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Bützow „Umnutzung eines Gewerbebetriebes in der Wismarschen Straße“, als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wurde gebilligt.

Jedermann kann die Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Bützow „Umnutzung eines Gewerbebetriebes in der Wismarschen Straße“ bestehend aus der Planzeichnung, Begründung sowie Zusammenfassende Erklärung im Bützower Rathaus, Am Markt 1 in der 1. Etage während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dateien: